Städtebauliche Neuordnung NINO-Areal/ text

 

Standort: Nordhorn
Wettbewerb: 2. Preis 2002
Auslober: Stadt Nordhorn

Städtebauliche Neuordnung NINO-Areal

Die Grundlage für die Bebauung des NINO-Areals ist durch die Strukturvorgabe geprägt: die Gracht ist das Rückgrat des Gebietes, die rechtwinklige, strenge Ordnung der geplanten Baufelder folgt der historischen Nutzung. Die Stadtnähe und die gute Erreichbarkeit überörtlicher Verkehrsverbindungen machen das Areal als Baugebiet interessant, die Gracht und historisch begründete Abgeschlossenheit sorgen für die Exklusivität, die die „gute Adresse“ kennzeichnet.

Der Entwurf folgt den städtebaulichen Vorgaben. Die als Uferpromenade ausgebaute Westseite der Gracht soll deren Bedeutung und ihre Erlebbarkeit abseits des motorisierten Verkehrs steigern. Die Bebauungsränder berücksichtigen die unterschiedlichen Anforderungen: im Westen kann sich das private mit dem öffentlichen Grün verzahnen, die Trasse der ehemaligen Werksstraße im Osten der Gracht wird durch Stadtvillen bestimmt, im Osten bildet eine geschlossene Kettenhauszeile den erwünschten Abschluss der platzartigen Situation an der Turmstrasse.

Im Planungsausschnitt sind ca. 71% eingeschossige Einfamilienhäuser mit ausgebautem Dach und zwei-geschossige Häuser vorgesehen, die sich an dem in der Region am weitesten verbreiteten Bautyp orientieren. Am Westrand des Planungsgebietes können durch eine andere Parzellierung größere Grundstücke geschnitten werden. Eine notwendig freiere Gestaltung soll hier im Rahmen der aufgestellten Grundsätze möglich sein.

Dem Wunsch nach repräsentativer Eigenständigkeit sollen die Stadtvillen entsprechen. Ihre Höhenlage gegenüber der Umgebung und die Grundstückseinfassungen sind Entwurfsbestandteil. Die Anlage der Hauszeile im Osten sieht den möglichen Bau von Gartenhäusern – als Werkstatt, Atelier oder Kinderhaus – vor. Die Intimität der Hauseingänge ist durch die Garagenbauten gewährleistet.

Spielmöglichkeiten für Kinder sind in den Grünbereichen im Westen, Nordosten und in der „Senke“ angelegt. Als gestaltbestimmende Materialien für den Straßen- und Wegebau werden empfohlen:

Fahrbahnasphalt: mit Rinnen aus Kleinpflaster
Parkspuren: Kleinpflaster
Gehwege: Klinkerpflaster in Bändern verlegt.
Uferpromenade: Klinkerpflaster hochkant (Fischgrät), Seitenbereiche als wassergebundene Decke

Die Anpflanzung von einem Laubbaum pro Haus sollte festgelegt sein, ebenso die ausschließliche Verwendung einheimischer Sträucher und Gehölze für die Gärten und Hainbuche für die grundstücksbegrenzenden Hecken. Als Material für die Einfahrten wird Ziegelpflaster, für die Terrassen Holzplanken oder Ortbeton in Verbindung mit Naturstein-/Kleinpflaster empfohlen. Die Gracht kann als Brauchwasserreservoir für die privaten und öffentlichen Grünflächen zur Verfügung stehen, sofern die Zuflussregulierung aus dem Nordhorn-/Almelokanal gesichert ist.

Im Zusammenhang mit der Gracht sind Brücken, differenziert in Fußgänger- und Straßenübergänge, ein bestimmendes Architektur- und Verbindungsmotiv. Ihre Konstruktion sollte einfach sein, die Geländer transparent. Damit ist das Rückgrat des Gebietes – die Gracht – ungehindert sichtbar und präsent.